Bildungsförderung

view2move ist anerkannter und zertifizierter Bildungsträger.

In Österreich bestehen zahlreiche Förderungen für Unternehmen, ArbeitnehmerInnen und Arbeitssuchende für berufsbezogene Aus- und Weiterbildung. Die Voraussetzungen, um diese zu erhalten, sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen gern für Fragen und Informationen zur Verfügung und übermitteln Ihnen die für Ihre Antragstellung erforderlichen Kostenvoranschläge. Die Antragstellung selbst erfolgt direkt bei Ihrer zuständigen Förderstelle.

 
 
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Es gibt zahlreiche staatliche Förderungen, um Ihr Vorhaben zu unterstützen. Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten und verlassen Sie sich auf uns.

Mit wenigen Klicks zur optimalen Förderung für Ihren view2move Kurs. Unser Kooperationspartner, die Förderpiloten unterstützen Sie dabei, die maximale Förderquote aus allen Fördertöpfen Österreichs zu erhalten. 

 
 

Unser  Ansprechpartner für Förderungen und weitere Informationen:

Andrea Goldemund, MSc

andrea@goldemund.com

Das bedeutet für Sie österreichweiten Zugang zur Förderung Ihrer Weiterbildung.

AMS – Arbeitsmarktservice Österreich

 

waff – Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds

waff

Mehr Informationen über Förderungsmöglichkeiten unter: www.waff.at

Bildungsförderung in Niederösterreich

Alle Informationen unter: www.noe.gv.at/noe/Stipendien-Beihilfen/Stipendien_Beihilfen.html

Bildungskonto in Oberösterreich

Alle Informationen unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/170925.htm

kursfoerderung.at

Die Datenbank zur Ihrer Weiterbildungsförderung

Mehr Informationen unter: https://erwachsenenbildung.at/bildungsinfo/kursfoerderung/

berufsinfo.at

Förderungen zum Thema Aus- und Weiterbildung

Mehr Informationen unter: https://bildungsfoerderung.bic.at/

Werbungskosten (§16 Abs. 1 Z 10 EStG)

Unselbstständige Erwerbstätige können selbst getragene Aufwendungen für Aus-, Fortbildung- und Umschulungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit in der Jahressteuerklärung oder Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.

Unter http://www.bmf.gv.at/ im Bereich „Findok“ und „Richtlinien (PDF)“ in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 sind ausführliche Hinweise enthalten.

Bitte beachten Sie:
Die Österreichische Förderlandschaft ist dynamisch!

Die Informationen ändern sich laufend nach Förderbedingungen, Bundesländern und Fördertopf.